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Klasse A1
Beinhaltet AM
direkter Erwerb
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg.
Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer
 bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.